Stellungsnahme und Anträge zum Haushalt 2010

Hans Gerd Fruhen

Finanzpolitischer Spagat zwischen Ausgabenkürzungen und Einnahmesteigerungen zum Ausgleich des Haushaltes der Gemeinde erforderlich.

Nachdem jetzt der zweite Entwurf eines Haushaltsplanes nach den immer noch neuen Vorschriften des neuen kommunalen Finanzmanagements (NKF) vorliegt, wird es für alle Ratsmitglieder und Bürger deutlich, dass es nunmehr keine Tabus mehr geben darf, wenn es darum geht, den Haushalt der Gemeinde zu konsolidieren.

Auch dieser Haushalt kann nach den Vorschriften des NKF nur durch eine weitere Entnahme aus der Ausgleichsrücklage in Höhe von fast 800.000€ ausgeglichen werden.

Hierfür sind sicherlich die zurückgehenden Steuereinnahmen mitverantwortlich, jedoch nicht in vollem Umfang. Es bleibt daher in der Verantwortung dieses Rates nach Möglichkeiten zu suchen, wo auch auf der Ausgabenseite Kosten eingespart werden können.

Diesem Ziel haben sich alle Anträge unserer Fraktion unterzuordnen. Es muss andererseits aber auch nach Möglichkeiten gesucht werden, die Einnahmen der Gemeinde zu steigern, ohne dass die Bürger dieser Gemeinde unzumutbar belastet werden. Wir sind uns klar darüber, dass hier ein Spagat mit zum Teil schmerzhaften Auswirkungen versucht wird.

Sollte die Haushaltsentwicklung auch in den nächsten Jahren ähnlich negativ verlaufen, und davon müssen wir nach heutigem Kenntnisstand leider ausgehen, dann werden wir bereits in wenigen Jahren unsere Ausgleichsrücklage verbraucht haben und auf die allgemeine Rücklage zurückgreifen müssen.

Zum Haushalte 2010 der Gemeinde Bedburg-Hau stellt die SPD-Ratsfraktion daher folgende Anträge:

  • Sämtliche Gebührenhaushalte der Gemeinde sind daraufhin zu überprüfen, ob die gesetzlich vorgeschriebene Kostendeckung zu 100 v.H. auch tatsächlich erreicht wird. Ggfs. müssten die Gebühren entsprechend angepasst werden.
  • Der Weihnachtsmarkt in Moyland, der durch seine Attraktivität jedes Jahr so viele Besucher anzieht, muss deutlich kostendeckender gestaltet werden, damit der finanzielle Zuschuss der Gemeinde entfällt und auch noch von den Kosten des Bauhofs ein Anteil eingespart werden kann.
  • Der Reinigungsrhythmus der öffentlichen Gebäude (dabei insbesondere das Rathaus und die Sporthallen) ist daraufhin zu überprüfen, ob die Zeiträume verlängert werden können.
  • Für die weitere Finanzierung der Sportvereine ist eine feste Budgetierung mit einer festgelegten Obergrenze einzuführen. Hierzu sind die Gesamtaufwendungen der Jahre 2003 bis einschließlich 2007 sowie die Energieverbrauche dieser Jahre für Wasser, Heizung und Strom zu ermitteln und daraus ein Durchschnittsverbrauch zu berechnen. Die Gemeinde muss sich dann darauf festlegen, welcher Prozentsatz dieses Durchschnittsverbrauches noch finanziert wird und dass dieser ermittelte Durchschnitt als Höchstgrenze festgesetzt bleibt. Werden durch die Vereine höhere Verbrauche getätigt, so sind die Mehrkosten allein durch die Vereine zu finanzieren.Bleiben die Vereine unterhalb der festgelegten Verbrauche, werden sie an den Einsparungen zu 25 v.H beteiligt.
    Ziel dieser Maßnahmen ist es, in den Vereinen das Bewusstsein für einen sparsameren Umgang mit der Energie zu stärken.
  • Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der bestehenden Hallenbad GmbH Konzepte und Maßnahmen zu erarbeiten, die den langfristigen Erhalt unseres Hallenbades fördern.

Hierzu sollten folgende Fragen beantwortet werden:

  • Wie könnten die Ausgaben minimiert werden?
  • Wie können Einnahmeverbesserungen erreicht werden?
  • Kann auch bürgerschaftliches Engagement erreicht werden z.B durch Gründung eines Fördervereins?
  • Wodurch kann die Attraktivität unseres „Bedburger Nass" weiter gesteigert werden?

Bei der Frage, ob hierzu ein Arbeitskreis "Hallenbad" gegründet werden sollte, kann man sich am Beispiel der Stadt Kevelaer und dem dortigen Bäderverein orientieren. Käme man zu der Erkenntnis, dass ein solcher Arbeitskreis hilfreich sein könnte, dann müssten nach Auffassung der SPD-Fraktion darin Mitarbeiter der Verwaltung, der Hallenbad- und Freizeit GmbH, der Ratsfraktionen, sowie Mitglieder aus den Vereinen, die das Bad besonders intensiv nutzen, vertreten sein.

Zu prüfen bleibt unseres Erachtens insbesondere die Frage, wie weit beim Schulschwimmen oder den Übungsstunden der DLRG ein Schwimmmeister anwesend sein muss und ob stattdessen die Zeiten für öffentliches Schwimmen erweitert werden können, ohne dass höhere Personalkosten entstehen.

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